Bergbaustaatsanwalt Karl-Marx-Stadt

Der Bergbaustaatsanwalt war eine besondere Anklagebehörde bei Straftaten deutscher Angestellter und Arbeiter der SAG/SDAG Wismut sowie bei allen Straftaten zum Nachteil der Wismut.
32888 Bergbaustaatsanwalt Karl-Marx-Stadt
14,05 lfm
1950/1977
Beschreibungen

Am 26. Februar 1949 ordnete das sächsische Justizministerium an, dass mit sofortiger Wirkung in Siegmar-Schönau eine neue Abteilung des Amtsgerichts Chemnitz zu errichten sei. Dieser wurde "die Erledigung aller Strafsachen aus den Bezirken der Amtsgerichte Annaberg, Aue, Brand-Erbisdorf, Chemnitz, Marienberg, Schneeberg und Schwarzenberg übertragen ..., die zur Zuständigkeit des Amtsrichters und des Schöffengerichtes gehören und Straftaten deutscher Angestellter und Arbeiter der sowjetischen Wismut A.G. betreffen, sowie alle Straftaten ohne Rücksicht auf die Person des Täters, [bei denen] die Wismut A.G. die Verletzte ist".1 Durch Anordnungen vom 4. Juni 1949 und 25. März 1950 wurde diese – wohl abweichend von der ursprünglichen Planung in Chemnitz – neu gebildete "Strafabteilung 47/48" auf die Amtsgerichtsbezirke Auerbach und Freital bzw. Augustusburg, Limbach, Stollberg und Zwickau einschließlich der Jugendgerichtsbarkeit ausgeweitet.2 Obwohl dies in den bisher bekannten Unterlagen nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist in dem sich institutionell in dieser Zeit ausbildenden "Bergbaustaatsanwalt" die für diese Gerichtsbarkeit zuständige Anklagebehörde zu sehen. Über das Ende dieser bislang kaum erforschten Stelle liegt bislang nur eine Notiz vom 21. November 1962 vor: Darin wurde zur "Begründung für die Auflösung der Bergbaustaatsanwaltschaft und der für die SDAG Wismut zuständigen Gerichte" die mangelnde Notwendigkeit zur Geheimhaltung sowie der Rückgang des Arbeitsaufkommens angeführt; unwirtschaftlich sei auch die Konzentration der Verfahren am Gerichtsort Karl-Marx-Stadt, zumal für den Staatsanwalt der Außenstelle Gera. Stattdessen sollten bisherige Mitarbeiter der Bergbaustaatsanwaltschaft an die regulären Anklagebehörden versetzt werden, um die Wismutangelegenheiten dort zu bearbeiten und vor den örtlich zuständigen Gerichten zu vertreten.3

1 aus: Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Landesregierung Sachsen, Ministerium der Justiz, Nr. 227
2 ebenda
3 Staatsarchiv Chemnitz, 32301 SED-Gebietsleitung Wismut, W IV 2/13/16

Quelle: Sächsisches Staatsarchiv https://image.flaticon.com/icons/png/512/25/25284.png

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