Handelsorganisation Wismut

HO Wismut
1951
HO-Wismut
1149298294
Beschreibungen

Gemäß des Beschußes der Regierung der DDR vom 12. Juli 1951 war mit Wirkung vom 15. Juli 1951 die Staatliche Handelsorganisation HO Wismut als Anstalt des öffentlichen Rechts, die dem Ministerium für Handel und Versorgung zu unterstellen war, zu errichten. Dies geschah durch Übernahme des Anlagevermögens, der Warenvorräte und der Arbeitskräfte vom Konsum-Wismut. Ein spezieller Vertrag zwischen beiden Partnern regelte die Einzelheiten. Mit dem Ministerratsbeschluß wurde der HO-Wismut der Auftrag übergeben, die Versorgung der Wismut-Bergarbeiter mit Lebensmitteln, Industriewaren und warmem Essen ab dem 15. Juli 1951 zu
übernehmen.
Auf der Grundlage des Vertrages8 zwischen dem:

Verband Deutscher Konsumgenossenschaften eGmbH, Berlin 108, Stresemannstraße 128,
für seinen Zweigverband Wismut, Chemnitz - im weiteren Konsum-Wismut genannt -
vertreten durch den Ersten Stellvertreter des Präsidenten des VDK und den Zweiten Stellvertreter des Präsidenten des VDK

sowie der

HO-Wismut, Anstalt des öffentlichen Rechts - Zentrale Leitung -, Chemnitz, An der Fuchsdelle 52/56 - im weiteren HO-Wismut genannt -
vertreten durch den Hauptgeschäftsführer der HO-Wismut und den Hauptbuchhalter der HO-Wismut

der vom Ministerium für Handel und Versorgung bestätigt wurde, vollzog sich per 15. Juli 1951 die Übergabe/Übernahme:

  • der Lebensmittel-, Fleisch-, Milch-, Gemüse-, Backwaren- und Industriewarenverkaufsstellen, der Hotels, Gastwirtschaften, Kantinen, Büfetts, Zentral- und sonstigen Lager, Schneider- und Schuhmacherwerkstätten, Viehwirtschaften, Friseure, kurz aller Einrichtungen, die zur Versorgung der Bergarbeiter der SAG Wismut sowie der in diesem Gebiet tätigen Sowjetbürger dienten und bisher vom Konsum-Wismut betrieben wurden,*
  • der gesamten Warenbestände in den genannten Handelseinrichtungen mit Ausnahme unkuranter Ware sowie schwer absetzbarer Prämienware zum Herstellerabgabepreis (HAP) zuzüglich 4 % Beschaffungskosten,
    wobei die Warenbestände durch körperliche Bestandsaufnahme festzustellen waren,
  • des Anlagevermögens gemäß der Verordnung über das Rechnungswesen der volkseigenen Wirtschaft vom 14. Juli 1949, ermittelt durch körperliche Bestandsaufnahme der beiden Vertragspartner,
  • der Arbeitskräfte, die in den Handelseinrichtungen und in der Verwaltung tätig waren, wobei die HO-Wismut in das bestehende Dienstverhältnis des Konsum-Wismut und seiner Belegschaft eintrat und
  • der Wirtschaftsverträge und Vereinbarungen.

Die HO-Wismut war nicht Rechtsnachfolger des Konsum-Wismut. HO-Wismut und Konsum-Wismut waren ab 15. Juli 1951 zwei getrennte selbständige Körperschaften. Der Konsum-Wismut führte ab 15. Juli 1951 nur noch Abwicklungsgeschäfte aus. Per 15. Juli 1951 wurden für 35 Mio Mark Warenbestände zum HAP an die HO-Wismut übergeben, davon 12 Mio Mark Lebensmittel- und 23 Mio Mark Industriewarenbestände. Es bestanden zu diesem Zeitpunkt 11 Bezirksverwaltungen des Konsum-Wismut. Sie wurden in der HO-Wismut in Hauptgeschäftsleitungen umbenannt.

Quelle: Chronik der Wismut, 1.14, Seite 10.

8. Wismut GmbH, UA, Karton Wismut-Handel.

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