Gesundheitsdatenarchiv Wismut

Enthält u.a.: Krankenakten der Bergleute des DDR-Uranbergbaus inkl. Röntgenaufnahmen
9000 lfm
Beschreibungen

Die medizinische Versorgung der Wismut-Beschäftigten einschließlich der mitversicherten Angehörigen war in einem eigenständigen Gesundheitsdienst organisiert, dem sogenannten Gesundheitswesen Wismut. Sie umfasste das gesamte Spektrum, angefangen bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge über die medizinische Diagnostik und Behandlung bis hin zur Rehabilitation und Nachsorge. Dafür standen zahlreiche Ambulanzen vor Ort, acht Betriebspolikliniken sowie sieben Bergarbeiterkrankenhäuser und -sanatorien zur Verfügung. Darüber hinaus existierte eine ärztlich geleitete Arbeitshygiene-Inspektion, deren Aufgaben mit denen der westdeutschen Gewerbeaufsichtsämter vergleichbar waren. Eine weitere Einrichtung des Gesundheitswesens Wismut war das Arbeitshygienische Zentrum Niederdorf, das im Rahmen von Gutachten tätig war und als wissenschaftliches arbeitsmedizinisches Zentrum diente. Das Gesundheitswesen Wismut war auf den Gebieten der heutigen Bundesländer Sachsen und Thüringen tätig.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat 1997 auf gesetzlicher Basis die Akten, Dateien und Archive des früheren Gesundheitswesens Wismut übernommen. Sie darf diese für die Forschung in ihrem Aufgabenbereich nutzen. Das Archiv befindet sich in der Dienststelle Chemnitz der BAuA, es umfasst gegenwärtig ca. 9.000 laufende Meter Papierakten und Röntgenaufnahmen.
Die Aufgaben des GDAW sind vom Gesetzgeber geregelt. Sie umfassen zum einen Dienstleistungen, die sich aus der Unterstützung des entsprechenden Forschungsbereichs ergeben, wie z. B. die Bereitstellung von Daten zur epidemiologischen Untersuchungen. Auf der anderen Seite gehört es zu den Aufgaben des GDAW, Anfragen zu Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten der ehemaligen Wismut AG zu beantworten.
Dabei hat der Gesetzgeber der BAuA eine datenschutzrechtliche Sonderreglung im Interesse der Geltendmachung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche ehemaliger Beschäftigter des Uranbergbaus in der DDR eingeräumt. Während sonst das datenschutzrechtliche Gebot der Datensparsamkeit gilt, was möglichst kurze Aufbewahrungsfristen von personenbezogenen Daten einschließt, archiviert das GDAW die Gesundheitsdaten für die Dauer von 40 Jahren. So lassen sich Krankheitsverläufe Betroffener auch künftig nachvollziehen und eventuell mögliche Entschädigungen begründen.
Das GDAW gilt heute in der westlichen Welt als einzigartige und zugleich größte epidemiologisch nutzbare Informationsquelle zur Langzeitbelastung und Gesundheitslage von Beschäftigten in einem industriellen Großunternehmen. Aus dem Archivbestand werden deshalb Daten für epidemiologische Forschungsprojekte erhoben.

Quelle: https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Gesetzliche-und-hoheitliche-Aufgaben/GDAW/GDAW_node.html

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